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Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigsten Fragen aus dem teLeva Alltag zusammengestellt und für Sie in kurzer, leicht verständlicher Form beantwortet.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigsten Fragen aus dem teLeva Alltag zusammengestellt und für Sie in kurzer, leicht verständlicher Form beantwortet.
Natürlich stehen wir Ihnen gerne bei der Reinigung Ihrer Fenster zur Verfügung und übernehmen auch den Wechsel Ihrer Gardinen.
Alltagsbegleitung umfasst die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen im täglichen Leben, z.B. bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen, bei der Begleitung zu Arztterminen oder bei Freizeitaktivitäten. Sie dient der Verbesserung der Lebensqualität und der Förderung der Selbstständigkeit.
Mit einem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Damit können Sie unsere Dienste etwa 3 Stunden monatlich nutzen. Es gibt jedoch zusätzliche Optionen, die Sie mit unserem Rechner individuell ermitteln können.
Unsere Alltagsbegleiter durchlaufen ein sorgfältiges Auswahlverfahren, erhalten eine spezielle Schulung und müssen uns ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen. Zudem haben wir alle Maßnahmen in einem Qualitätshandbuch festgelegt und stehen durch regelmäßige Mitarbeitergespräche und Qualitätsvisiten in ständigem Austausch mit unseren Alltagsbegleitern. So schaffen wir ein rundum positives Erlebnis auf allen Seiten.
Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche und legen Wert darauf, diese bei der Auswahl der richtigen Alltagsbegleitung zu beachten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass zu viele, spezielle Wünsche das Finden einer Alltagsbegleitung erschweren kann.
Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie in der Navigationsleiste unter dem Punkt „Kontakt“.
Natürlich unterstützen wir Sie nach Absprache gerne bei der Reinigung Ihrer Fenster und beim Wechsel Ihrer Gardinen.
Ja, wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Alltagsbegleitung gern bei der Schaffung einer sauberen, organisierten Wohnumgebung – und packen dabei selbstverständlich mit an.
Hier kann die Alltagsbegleitung durch eine Umwandlung der Pflegesachleistungen (maximal 40%) in Alltagsleistungen erweitert werden. Dadurch wird aber auch anteilig das Pflegegeld gekürzt.
In diesem Fall ist eine zusätzliche Unterstützung über „stundenweise Verhinderungspflege“ möglich.
Gerne helfen wir unseren Bestandskunden beim Verstehen von Schriftstücken der Pflegekasse und deren Beantwortung. Jedoch geben wir hier keine Rechtsberatung, sondern unterstützen beim Formulieren Ihrer Wünsche ohne diese inhaltlich zu verändern.
Wir legen sehr viel Wert auf Transparenz, Verlässlichkeit sowie einen persönlichen Ansprechpartner, den Sie telefonisch während der üblichen Geschäftszeiten erreichen können. Auch für die Einsätze bei Ihnen zu Hause haben Sie eine feste Alltagsbegleitung und nicht ständig wechselndes Personal.
Alltagsbegleitung wird über die Pflegeversicherung finanziert, wenn die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad hat. Bei einer höheren Pflegegradstufe können mehr Mittel für die Unterstützung zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich können Leistungen der Alltagsbegleitung in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ohne Pflegegrad gibt es allerdings keine Leistung über die Pflegekasse. Dann muss die Alltagsbegleitung privat gezahlt werden
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten. Er beträgt monatlich 131 Euro und soll dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.
Den Entlastungsbetrag können Sie für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag einsetzen. Dazu gehören z.B. Haushaltshilfen, Einkaufsbegleitung, Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten, aber auch Betreuungsleistungen und Alltagsbegleiter.
Die Leistungen, die durch den Entlastungsbetrag abgedeckt sind, verursachen für Sie keine zusätzlichen Kosten, sofern der monatliche Betrag von 131 Euro nicht überschritten wird. Für weitergehende Leistungen oder falls der Betrag ausgeschöpft ist, müssten die zusätzlichen Kosten privat getragen werden.
Um Unterstützung zu erhalten, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Budgetauskunft anfordern. Sobald diese vorliegt, können Sie eine passende Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können jährlich bis zu 3.918 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus:
teLeva übernimmt die komplette Antragstellung für Sie. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit einem Pflegeexperten während des gesamten Vorgangs beratend zur Seite. Dazu zählen insbesondere die Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen, die Beratung in allen Fragen des Pflegegrades und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – inklusive Bescheidsprüfung und Abschlussberatung.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, die der Krankenkasse angeschlossen ist. Der Antrag kann formlos schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Nach der Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), um Ihren Pflegebedarf durch eine Begutachtung festzustellen. Für den Leistungsbezug ist der Tag der Antragstellung entscheidend.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird geprüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind und in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Dazu zählt die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikation und der Umgang mit dem sozialen Umfeld. Auf Basis dieser Untersuchung wird entschieden, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wird. Auf Wunsch steht teLeva Ihnen auch dabei zur Seite.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang eine Entscheidung treffen, sonst haben Sie Anspruch auf Säumnisbeträge. Die Zeit bis zur Begutachtung und die Erteilung des Pflegegrades können je nach Region und Auslastung des Medizinischen Dienstes variieren. Sobald der Pflegegrad zuerkannt wurde, können die entsprechenden Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Der Aufwand für die professionelle Unterstützung durch teLeva wird über den rückwirkend ausgezahlten Betrag des Pflegegrades ausgeglichen, denn dieser gilt ab dem Datum der Antragstellung. Für Sie entstehen somit keine direkten Kosten.
Wenn Sie oder ein Angehöriger in alltäglichen Bereichen wie Mobilität, Haushaltsführung oder Körperpflege Unterstützung benötigen, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen.
Hierzu empfehlen wie Ihnen einen kostenlosen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren. Vorort prüfen wir gemeinsam ob es sinnvol ist einen Pflegegrad zu beantragen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch gegen Entgeld bis zum Bescheid der Pflegekasse.
Eine Höherstufung des Pflegegrads, oft auch als Verschlechterungsantrag bezeichnet, kann beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat und mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird. Dies kann durch neue Erkrankungen, zunehmende Einschränkungen oder die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit begründet sein.
Um eine Höherstufung zu beantragen, reicht es, einen formlosen Antrag (Verschlechterungsantrag) bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anschließend erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der überprüft, ob der erhöhte Pflegebedarf vorliegt und eine Höherstufung gerechtfertigt ist. Die Entscheidung basiert auf der neuen Einschätzung Ihrer Alltagsfähigkeiten.
Sollte die Pflegekasse die Höherstufung bzw. Ihren Verschlechterungsantrag ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. In diesem Fall wird der Antrag nochmals geprüft, und es kann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden.
Der Beratungseinsatz muss bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erfolgen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig zweimal jährlich eine Beratung in Anspruch nehmen, um das Pflegegeld weiterhin zu beziehen.
Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Der Zweck dieser Beratung ist, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen für Sie als pflegebedürftige Person oder pflegenden Angehörigen keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer anerkannten Pflegeberatungsstelle durchgeführt wird.
Dabei handelt es sich um einen Beratungseinsatz für die häusliche Pflege durch qualifizierte Pflegeberater. Der Termin findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt und dient dazu, die Pflegequalität zu sichern und Fragen zum Pflegealltag zu klären.
Ja, ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Pflegeberatung bei häuslicher Pflege ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 1 oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes ist die Beratung freiwillig und kostenfrei möglich.
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Pflegeberatung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie alle drei Monate verpflichtend.
Falls die Pflegeberatung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, meldet sich Ihre Pflegekasse nach Ablauf der Frist. In diesem Fall kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden. Vereinbaren Sie daher umgehend einen neuen Termin, falls die Frist versäumt wurde.
Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse.
Qualifizierte Pflegeberater, ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen dürfen die Pflegeberatung durchführen. Unsere erfahrenen Pflege-Experten bieten Ihnen eine unabhängige und fachkundige Beratung.
In der Pflegeberatung werden Themen wie die Auswahl geeigneter Pflegekräfte, Unterstützungsangebote, rechtliche Ansprüche und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige besprochen.
Der Termin dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
Die Pflegeberatung ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert, da sie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützt und ihnen hilft, den Pflegealltag besser zu organisieren und Entlastung zu finden.
Nein, die Beratung ist kostenfrei, wenn die Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse anerkannt wurde.
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen, aber dies passiert nur nach wiederholtem und unbegründetem Nichtwahrnehmen der Beratung und nach einer entsprechenden Aufforderung. Es ist also ratsam, die Beratung zumindest einmal wahrzunehmen oder im Falle einer Verhinderung rechtzeitig mit der Pflegekasse zu kommunizieren.
teLeva ist Alltagsbegleitung mit Herz und Wissen. Wir vermitteln auf moderne und einfache Weise individuelle Unterstützung für sämtliche Herausforderungen des alltäglichen Lebens. Sympathisch. Zuverlässig. Kompetent.
Copyright © 2024 teLeva – eine Marke der Horizont Akademie GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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