kostenlose    Kennenlern- / Beratungsstunde für neue Anfragen bei teLeva – jetzt kostenfrei anfragen!

Richtig. Wichtig. Informativ.

Die häufigsten Fragen rund um die Alltagshilfe von teLeva

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigsten Fragen aus dem teLeva Alltag zusammengestellt und für Sie in kurzer, leicht verständlicher Form beantwortet. 

Richtig. Wichtig. Informativ.​

Die häufigsten Fragen rund um die Alltagshilfe von teLeva

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigsten Fragen aus dem teLeva Alltag zusammengestellt und für Sie in kurzer, leicht verständlicher Form beantwortet.

Fragen zum Thema Alltagshilfe

Natürlich stehen wir Ihnen gerne bei der Reinigung Ihrer Fenster zur Verfügung und übernehmen auch den Wechsel Ihrer Gardinen.

Mit einem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Damit können Sie unsere Dienste mindestens 3 Stunden monatlich nutzen. Es gibt jedoch zusätzliche Optionen, die Sie mit unserem Rechner individuell ermitteln können.

Unsere Alltagsbegleiter durchlaufen ein sorgfältiges Auswahlverfahren, erhalten eine spezielle Schulung und müssen uns ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen. Zudem stehen wir in ständigem Austausch mit unseren Alltagsbegleitern und Ihnen, um ein rundum positives Erlebnis auf allen Seiten zu schaffen.

Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche und legen Wert darauf, diese bei der Auswahl der richtigen Alltagsbegleitung zu beachten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass zu viele, spezielle Wünsche das Finden einer Alltagsbegleitung erschweren kann.

Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie in der Navigationsleiste unter dem Punkt „Kontakt“.

Fragen zum Entlastungbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten. Er beträgt monatlich 125 Euro und soll dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.

Den Entlastungsbetrag können Sie für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag einsetzen. Dazu gehören z.B. Haushaltshilfen, Einkaufsbegleitung, Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten, aber auch Betreuungsleistungen und Alltagsbegleiter.

Die Leistungen, die durch den Entlastungsbetrag abgedeckt sind, verursachen für Sie keine zusätzlichen Kosten, sofern der monatliche Betrag von 125 Euro nicht überschritten wird. Für weitergehende Leistungen oder falls der Betrag ausgeschöpft ist, müssten die zusätzlichen Kosten privat getragen werden.

Um Unterstützung zu erhalten, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse den Entlastungsbetrag beantragen. Sobald der Antrag genehmigt ist, können Sie eine passende Dienstleistung in Anspruch nehmen. Viele Anbieter helfen Ihnen auch bei der Beantragung und Abwicklung mit der Pflegekasse.

Fragen zur Pflegegrad-Beantragung

teLeva übernimmt die komplette Antragstellung für Sie 100% kostenlos und steht Ihnen während des gesamten Vorgangs beratend zur Seite. Dazu zählen insbesondere die Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen, die Beratung in allen Fragen des Pflegegrades und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – inklusive Bescheidsprüfung und Abschlussberatung.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, die der Krankenkasse angeschlossen ist. Der Antrag kann formlos schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Nach der Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), um Ihren Pflegebedarf durch eine Begutachtung festzustellen. Auf Wunsch übernimmt teLeva die Beantragung des Pflegegrades für Sie kostenfrei.

 

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird geprüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind und in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Dazu zählt die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikation und der Umgang mit dem sozialen Umfeld. Auf Basis dieser Untersuchung wird entschieden, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wird. Auf Wunsch steht teLeva Ihnen auch dabei zur Seite.

 

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang eine Entscheidung treffen. Die Zeit bis zur Begutachtung und die Erteilung des Pflegegrades können je nach Region und Auslastung des Medizinischen Dienstes variieren. Sobald der Pflegegrad zuerkannt wurde, können die entsprechenden Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Fragen zur Hochstufung des Pflegegrads

Eine Höherstufung des Pflegegrads kann beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat und mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird. Dies kann durch neue Erkrankungen, zunehmende Einschränkungen oder die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit begründet sein. Auf Wunsch begleitet Sie teLeva bei der Antragstellung.

Um eine Höherstufung zu beantragen, reicht es, einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anschließend erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der überprüft, ob der erhöhte Pflegebedarf vorliegt und eine Höherstufung gerechtfertigt ist. Die Entscheidung basiert auf der neuen Einschätzung Ihrer Alltagsfähigkeiten.

Sollte die Pflegekasse die Höherstufung ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. In diesem Fall wird der Antrag nochmals geprüft, und es kann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden.

 

Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erfolgen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig zweimal jährlich eine Beratung in Anspruch nehmen, um das Pflegegeld weiterhin zu beziehen.

Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Der Zweck dieser Beratung ist, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen für Sie als pflegebedürftige Person oder pflegenden Angehörigen keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer anerkannten Pflegeberatungsstelle durchgeführt wird.

Nur noch bis Ende des Monats:

100% kostenlose    Kennenlern- / Beratungsstunde bei Neuanfragen

Sichern Sie sich jetzt im Rahmen Ihrer Anfrage ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Team.