kostenlose    Kennenlern- / Beratungsstunde für neue Anfragen bei teLeva – jetzt kostenfrei anfragen!

Ihr aktueller Pflegegrad reicht nicht mehr aus?

Die teLeva Alltagsbegleitung – so individuell wie Sie

Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der Beantragung einer Höherstufung.

Sie haben bereits einen Pflegegrad und damit Anspruch auf viele Pflegeleistungen Ihrer Pflegekasse. Doch nun benötigen Sie weitere Hilfestellungen und einen höheren Pflegegrad. Nutzen Sie dafür den kostenlosen teLeva Service zur Beantragung einer Höherstufung.

Ihr aktueller Pflegegrad reicht nicht mehr aus?​

Wir helfen Ihnen
kostenfrei bei der Beantragung einer Höherstufung.

Sie haben bereits einen Pflegegrad und damit Anspruch auf viele Pflegeleistungen Ihrer Pflegekasse. Doch nun benötigen Sie weitere Hilfestellungen und einen höheren Pflegegrad. Nutzen Sie dafür den kostenlosen teLeva Service zur Beantragung einer Höherstufung.

Professionell & nah am Menschen

Das ist der teLeva Pflegegrad-Service

Keine Zeit verlieren!
Denn bei Erfolg gilt Ihr Anspruch aus dem Pflegegrad sogar rückwirkend zum Datum Ihres Antrags.

Kompetent, schnell und zuverlässig

Ihre Vorteile mit dem teLeva Pflegegrad-Service

Fachberatung durch Experten

Unsere erfahrenen Pflege-Experten beraten Sie verständlich und umfangreich zu allen Fragen des Antrags.

Unkompliziert und schnell

Wir reduzieren Ihren Aufwand auf ein Minimum und sorgen für einen schnellen Antragsprozess.

Hohe Erfolgsquote von 96%

Wir wissen, worauf es ankommt, und leiten Sie sicher zu einem positiven Bescheid.

Ihr Weg zum Pflegegrad

So einfach geht das mit teLeva

teLeva bietet Ihnen nicht nur umfangreiche Unterstützungsleistungen in allen Bereichen Ihres Alltags. Wir machen es Ihnen auch so einfach wie möglich, die richtige Alltagsbegleitung zu bekommen – individuell, direkt und jederzeit für Sie verständlich.

teLeva bietet Ihnen die richtige  Unterstützung bei der Beantragung Ihres Pflegegrads – auf einfache, übersichtliche und leicht verständliche Weise.

Profitieren Sie von den Erfahrungen unseres Teams und einem sehr einfachen Ablauf: 

Ablauf

In vier einfachen Schritten zur Alltagsbegleitung

Kostenlose
Anfrage

Sie stellen eine kostenfreie Anfrage direkt hier auf unserer Website. Dabei übermitteln Sie zunächst die Basis-Informationen zu Ihrer individuellen Situation.

Persönliches Erstgespräch

Während eines kurzen persönlichen Gesprächs bei Ihnen zu Hause beantworten wir sämtliche offenen Fragen, besprechen Ihre Wünsche und bereiten alle nötigen Unterlagen vor.

Pflegegrad & Unterlagen

Nun prüfen wir Ihre Unterlagen und informieren Sie, sollte noch etwas fehlen. Wenn Sie bislang keinen Pflegegrad haben, kümmern wir uns direkt um die Beantragung.

Auswahl Ihrer Begleitung

Anschließend finden wir die für Sie individuell passende Alltagsbegleitung. Zur Absprache eines ersten Termins kommt diese(r) bereits direkt auf Sie zu.

Ablauf

In vier einfachen Schritten zur Beantragung Ihres Pflegegrades

Kostenlose
Anfrage & Beratung

Sie stellen eine kostenfreie Anfrage direkt hier auf unserer Website. 

Während des anschließenden kostenlosen Telefongesprächs beantworten wir sämtliche offenen Fragen und analysieren Ihre Pflegesituation.

Analyse & Erstellung eines Gutachtens

Unsere Pflegeexperten ermitteln Ihren Pflegebedarf und die Erfolgsaussichten eines möglichen Pflegegrads. 

Anschließend folgt die Erstellung des pflegefachlichen Gutachtens für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

Begleitung beim MD-Termin vor Ort

Wir bereiten Sie intensive auf Fragen & Bewertung des Medizinischen Diensts vor und stellen die korrekte Dokumentation sicher. 

Außerdem vertreten wir Sie im Falle eventueller Fehleinschätzungen.

Antrag & Abschlussberatung

Anschließend beantragen wir den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Nehmen Sie jetzt ganz einfach Kontakt auf

FAQ

Die häufigsten Fragen zur Beantragung des Pflegegrads mit teLeva

Bei Fragen steht das teLeva Team jederzeit gern zur Verfügung. Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen jedoch hier schon einmal zusammengestellt.

teLeva übernimmt die komplette Antragstellung für Sie 100% kostenlos und steht Ihnen während des gesamten Vorgangs beratend zur Seite. Dazu zählen insbesondere die Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen, die Beratung in allen Fragen des Pflegegrades und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – inklusive Bescheidsprüfung und Abschlussberatung.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, die der Krankenkasse angeschlossen ist. Der Antrag kann formlos schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Nach der Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), um Ihren Pflegebedarf durch eine Begutachtung festzustellen. Auf Wunsch übernimmt teLeva die Beantragung des Pflegegrades für Sie kostenfrei.

 

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird geprüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind und in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Dazu zählt die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikation und der Umgang mit dem sozialen Umfeld. Auf Basis dieser Untersuchung wird entschieden, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wird. Auf Wunsch steht teLeva Ihnen auch dabei zur Seite.

 

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang eine Entscheidung treffen. Die Zeit bis zur Begutachtung und die Erteilung des Pflegegrades können je nach Region und Auslastung des Medizinischen Dienstes variieren. Sobald der Pflegegrad zuerkannt wurde, können die entsprechenden Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie in der Navigationsleiste unter dem Punkt „Kontakt“.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können jährlich bis zu 3.918 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus:

  • Entlastungsbetrag (1.500 € jährlich, ab Pflegegrad 1): Ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder nahestehende Personen entlastet. Oft auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ bezeichnet.
  • Verhinderungspflege (1.612 € jährlich, ab Pflegegrad 2): Eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson, z. B. bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen.
  • Kurzzeitpflege (806 € jährlich, ab Pflegegrad 2): Aus dem Gesamtanspruch von 1.774 € jährlich können 806 € zur Aufstockung der Verhinderungspflege verwendet werden.

Nur noch bis Ende des Monats:

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