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Unsere Standorte im Überblick

Emden

teLeva - Alltagsbegleitung Emden
Pottgießerstraße 4-5, 26721 Emden

Leer

teLeva - Alltagsbegleitung Leer
Stadtring 6, 26789 Leer

Norden

teLeva - Alltagsbegleitung Norden
Demnächst auch hier for Ort.

Die Alltagsbegleiter der teLeva sind in Emden, Leer und Norden für Sie da. Aber auch in weiteren Orten in Ostfriesland freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

FAQ

Die häufigste Fragen zur teLeva Alltagsbegleitung

Bei Fragen steht das teLeva Team jederzeit gern zur Verfügung. Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen jedoch hier schon einmal zusammengestellt.

Mit einem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Damit können Sie unsere Dienste etwa 3 Stunden monatlich nutzen. Es gibt jedoch zusätzliche Optionen, die Sie mit unserem Rechner individuell ermitteln können.

Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie in der Navigationsleiste unter dem Punkt „Kontakt“.

Unsere Alltagsbegleiter durchlaufen ein sorgfältiges Auswahlverfahren, erhalten eine spezielle Schulung und müssen uns ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen. Zudem haben wir alle Maßnahmen in einem Qualitätshandbuch festgelegt und stehen durch regelmäßige Mitarbeitergespräche und Qualitätsvisiten in ständigem Austausch mit unseren Alltagsbegleitern. So schaffen wir ein rundum positives Erlebnis auf allen Seiten.

Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche und legen Wert darauf, diese bei der Auswahl der richtigen Alltagsbegleitung zu beachten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass zu viele, spezielle Wünsche das Finden einer Alltagsbegleitung erschweren kann.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können jährlich bis zu 3.918 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus:

  • Entlastungsbetrag (1.500 € jährlich, ab Pflegegrad 1): Ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder nahestehende Personen entlastet. Oft auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ bezeichnet.
  • Verhinderungspflege (1.612 € jährlich, ab Pflegegrad 2): Eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson, z. B. bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen.
  • Kurzzeitpflege (806 € jährlich, ab Pflegegrad 2): Aus dem Gesamtanspruch von 1.774 € jährlich können 806 € zur Aufstockung der Verhinderungspflege verwendet werden.

Nur noch bis Ende des Monats:

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