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Bis zu 3.916 € jährlich

Die teLeva Alltagsbegleitung – so individuell wie Sie

Alltagsbegleitung: Was steht mir eigentlich zu?

Wussten Sie, dass Ihnen jährlich bis zu 3.918 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe zustehen können? Nutzen Sie jetzt Ihre gesetzlichen Ansprüche voll aus und sichern Sie sich professionelle Unterstützung durch teLeva.

Bis zu 3.916 € jährlich

Alltagsbegleitung: Was steht mir eigentlich zu?

Wussten Sie, dass Ihnen monatlich bis zu 3.918 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe zustehen können? Nutzen Sie jetzt Ihre gesetzlichen Ansprüche voll aus und sichern Sie sich professionelle Unterstützung durch teLeva.

Entlastungsbeitrag

1.500 €

jährlich ab Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse. Er dient dazu, pflegende Angehörige oder nahestehende Personen zu entlasten.

Häufig wird der Entlastungsbetrag auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ oder „Entlastungsleistungen“ bezeichnet.

Verhinderungspflege

1.612 €

jährlich ab Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bekannt, ist eine zeitlich befristete Vertretung der Hauptpflegeperson.

Sie kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann.

Kurzzeitpflege

806 €

jährlich ab Pflegegrad 2

Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich begrenzten Überbrückung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.

Von den insgesamt 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege können 806 Euro zur Aufstockung der Verhinderungspflege verwendet werden.

Pflegegrad oder Hochstufung?

Wir helfen Ihnen kostenfrei beim Antrag.

Vielfältig. Flexibel. Herzlich.

Das ist die teLeva Alltagsbegleitung

Wohnen & Wohlfühlen

von Wäschepflege bis Frühjahrsputz

Termine & Organisation

nichts verpassen und alles verstehen

Hobbies & Aktivitäten

immer aktiv von Supermarkt bis Kino

Bei all unseren Tätigkeiten stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Daher ist unsere Arbeitsweise geprägt von Flexibilität, Transparenz und der Nähe zu Ihnen und Ihrer Lebenswelt.

Qualifizierte Unterstützung

für Menschen mit besonderen psychischen Herausforderungen | Jetzt anfragen...

Im Alltag an Ihrer Seite

So einfach geht das mit teLeva

teLeva bietet Ihnen nicht nur umfangreiche Unterstützungsleistungen in allen Bereichen Ihres Alltags. Wir machen es Ihnen auch so einfach wie möglich, die richtige Alltagsbegleitung zu bekommen – individuell, direkt und jederzeit für Sie verständlich.

teLeva bietet Ihnen nicht nur umfangreiche Unterstützungsleistungen in allen Bereichen Ihres Alltags. Wir machen es Ihnen auch so einfach wie möglich, die richtige Alltagsbegleitung in Oldenburg zu bekommen – individuell, direkt und jederzeit für Sie verständlich.

Ablauf

In vier einfachen Schritten zur Alltagsbegleitung

Kostenlose
Anfrage

Sie stellen eine kostenfreie Anfrage direkt hier auf unserer Website. Dabei übermitteln Sie zunächst die Basis-Informationen zu Ihrer individuellen Situation.

Persönliches Erstgespräch

Während eines kurzen persönlichen Gesprächs bei Ihnen zu Hause beantworten wir sämtliche offenen Fragen, besprechen Ihre Wünsche und bereiten alle nötigen Unterlagen vor.

Pflegegrad & Unterlagen

Nun prüfen wir Ihre Unterlagen und informieren Sie, sollte noch etwas fehlen. Wenn Sie bislang keinen Pflegegrad haben, kümmern wir uns direkt um die Beantragung.

Auswahl Ihrer Begleitung

Anschließend finden wir die für Sie individuell passende Alltagsbegleitung. Zur Absprache eines ersten Termins kommt diese(r) bereits direkt auf Sie zu.

Ablauf

In vier einfachen Schritten zur Alltagsbegleitung

Kostenlose
Anfrage

Sie stellen eine kostenfreie Anfrage direkt hier auf unserer Website. Dabei übermitteln Sie zunächst die Basis-Informationen zu Ihrer individuellen Situation.

Persönliche Beratung

Während eines kurzen persönlichen Gesprächs bei Ihnen zu Hause beantworten wir sämtliche offenen Fragen, besprechen Ihre Wünsche und bereiten alle nötigen Unterlagen vor.

Pflegegrad & Unterlagen

Nun prüfen wir Ihre Unterlagen und informieren Sie, sollte noch etwas fehlen. Wenn Sie bislang keinen Pflegegrad haben, kümmern wir uns direkt um die Beantragung.

Auswahl Ihrer Begleitung

Anschließend finden wir die für Sie individuell passende Alltagsbegleitung. Zur Absprache eines ersten Termins kommt diese(r) bereits direkt auf Sie zu.

Nehmen Sie jetzt ganz einfach Kontakt auf

FAQ

Die häufigste Fragen zur teLeva Alltagsbegleitung

Bei Fragen steht das teLeva Team jederzeit gern zur Verfügung. Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen jedoch hier schon einmal zusammengestellt.

Mit einem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Damit können Sie unsere Dienste mindestens 3 Stunden monatlich nutzen. Es gibt jedoch zusätzliche Optionen, die Sie mit unserem Rechner individuell ermitteln können.

Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie in der Navigationsleiste unter dem Punkt „Kontakt“.

Unsere Alltagsbegleiter durchlaufen ein sorgfältiges Auswahlverfahren, erhalten eine spezielle Schulung und müssen uns ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen. Zudem stehen wir in ständigem Austausch mit unseren Alltagsbegleitern und Ihnen, um ein rundum positives Erlebnis auf allen Seiten zu schaffen.

Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche und legen Wert darauf, diese bei der Auswahl der richtigen Alltagsbegleitung zu beachten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass zu viele, spezielle Wünsche das Finden einer Alltagsbegleitung erschweren kann.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können jährlich bis zu 3.918 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus:

  • Entlastungsbetrag (1.500 € jährlich, ab Pflegegrad 1): Ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder nahestehende Personen entlastet. Oft auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ bezeichnet.
  • Verhinderungspflege (1.612 € jährlich, ab Pflegegrad 2): Eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson, z. B. bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen.
  • Kurzzeitpflege (806 € jährlich, ab Pflegegrad 2): Ausd dem Gesamtanspruch von 1.774 € jährlich können 806 € zur Aufstockung der Verhinderungspflege verwendet werden.

Nur noch bis Ende des Monats:

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